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Wer für andere hilfreich
sein will, muss auch gut
für sich selber sorgen:
In vielen Organisationen
ist regelmäßige
Supervision durch
Lehrtherapeuten daher
gesetzliche Pflicht
während und auch nach
der Ausbildung.
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Anerkennungen als Supervisor /
Lehrtherapeut bei der BLÄK (VT)
- Verhaltenstherapie
- VT-Einzelselbsterfahrung
- VT-Selbsterfahrung in der Gruppe
- VT-Supervision einzeln oder in
Gruppe von Erwachsenen
- VT-Supervision der
Gruppenpsychotherapie
- IFA-Gruppenleitung
(verhaltenstherapeutische
Balintgruppe / auch für
Psychosomatische
Grundversorgung)
Anerkennung als Lehrtherapeut
in folgenden Instituten:
- AVR (Regensburg): Hier bin ich
zugleich auch Ärztlicher Leiter des
Institutes
- IVS (Fürth)
- CIP (München)
- BAP (München)
- DGVT (München, Hamburg)
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Derzeitige Supervisionstätigkeit
- Lehrsupervisionen im Rahmen
der Ausbildung zum Ärztlichen
und zum Psychologischen
Psychotherapeuten
- Suchttherapie (Einzel- und
Kliniksupervision)
- Forensik (Klinik- und
Einzelsupervision)
- Kinder- und
Jugendpsychotherapie
- Somatische Kliniken
(Stationssupervision)
- Psychosoziale Einrichtungen
(Sozialpsychiatrischer Dienst)
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